Christian Hochgrebe übernimmt turnusmäßig den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat

Zara Weber · Jul 12, 2026

Christian Hochgrebe übernimmt turnusmäßig den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat

Christian Hochgrebe bei der Übernahme des GGL-Verwaltungsratsvorsitzes im Juli 2026

Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe turnusgemäß den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen, während die Behörde auf die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet. Diese Bewertung muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein und deckt Bereiche wie Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage in den legalen Markt sowie die Bekämpfung illegalen Glücksspiels ab.

Die GGL entstand als zentrale Aufsichtseinrichtung der Bundesländer und koordiniert die Umsetzung einheitlicher Regelungen für das Glücksspielwesen in Deutschland. Hochgrebe tritt die Position im Rahmen eines jährlichen Rotationsverfahrens an, das sicherstellt, dass Vertreter unterschiedlicher Bundesländer abwechselnd die Leitung übernehmen und regionale Perspektiven einbringen.

Hintergrund zum Rotationssystem der GGL

Das Rotationsprinzip gehört seit der Gründung der Behörde zum festen Bestandteil ihrer Struktur und verteilt Verantwortung auf alle beteiligten Länder, sodass keine dauerhafte Dominanz einzelner Regionen entsteht. Beobachter aus der Verwaltungspraxis berichten, dass dieses Verfahren den Austausch von Erfahrungen fördert und gleichzeitig Kontinuität bei der Aufsichtstätigkeit gewährleistet. Hochgrebe bringt dabei seine bisherige Tätigkeit in der Glücksspielaufsicht eines Bundeslandes ein und übernimmt die Koordination der anstehenden Aufgaben.

Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021

Die bevorstehende gesetzliche Überprüfung des Staatsvertrags stellt einen zentralen Meilenstein dar, da sie erstmals die Wirksamkeit der seit 2021 geltenden Regelungen systematisch untersucht. Experten aus Ministerien und Aufsichtsbehörden sammeln derzeit Daten zu Spielerschutzmaßnahmen, zur Entwicklung des legalen Angebots sowie zu Fortschritten bei der Eindämmung unerlaubter Angebote. Die Ergebnisse fließen in Berichte ein, die den Ländern als Grundlage für mögliche Anpassungen dienen.

Die GGL organisiert in diesem Zusammenhang interne Abstimmungsprozesse und den Austausch mit statistischen Ämtern sowie Forschungseinrichtungen, um belastbare Grundlagen für die Bewertung zu schaffen. Hochgrebe wird als neuer Vorsitzender diese Koordinationsaufgaben leiten und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern weiter gestalten.

GGL-Mitarbeiter bei der Vorbereitung der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit der Länder

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder vereint Kompetenzen aus allen Bundesländern und setzt sich aus Vertretern zusammen, die sowohl die Interessen ihrer jeweiligen Region als auch übergeordnete Ziele vertreten. Das Rotationsverfahren sorgt dafür, dass alle Beteiligten regelmäßig Verantwortung übernehmen und aktuelle Entwicklungen in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. Hochgrebe übernimmt in dieser Phase die Leitung von Sitzungen und die Repräsentation der Behörde nach außen.

Die anstehende Evaluierung erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren Institutionen, darunter Statistikämter und wissenschaftliche Einrichtungen, die Daten zu Marktbeobachtungen und Schutzmaßnahmen liefern. Die GGL hat bereits Vorbereitungsarbeiten aufgenommen, um bis Ende 2026 einen fundierten Bericht vorlegen zu können.

Relevante Entwicklungen im Juli 2026

Im Juli 2026 markiert der Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats den Übergang in eine Phase intensiver Vorbereitungen auf die Evaluierung. Behördenmitarbeiter arbeiten an der Zusammenstellung von Kennzahlen und Fallbeispielen, die Aufschluss über die bisherige Umsetzung des Staatsvertrags geben. Die Länder nutzen diese Zeit, um regionale Erfahrungen zu bündeln und in die übergeordnete Bewertung einzubringen.

Schlussfolgerung

Der Wechsel zu Christian Hochgrebe als Vorsitzendem des GGL-Verwaltungsrats erfolgt zum 1. Juli 2026 und fällt mit den Vorbereitungen auf die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des GlüStV 2021 zusammen. Die Behörde führt unter der neuen Leitung die Koordination zwischen den Ländern fort und sammelt erforderliche Informationen für den Abschlussbericht bis Ende des Jahres. Die rotierende Besetzung des Amtes stellt sicher, dass unterschiedliche regionale Sichtweisen kontinuierlich einfließen, während die Aufsicht über den Glücksspielmarkt unverändert bleibt.